Grete Adrian
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Grete Adrian (* um 1610 in Meiste (jetzt Rüthen); † 1665 in Rüthen) war ein Opfer der frühneuzeitlichen Hexenverfolgung in Rüthen.
HexenprozessGrete Adrian war verwitwet und hatte erneut geheiratet. Sie hatte mehrere Kinder und war als Bäuerin tätig. Am 3. Juni 1655 wurde sie von Bürgermeister und Rat der Stadt Rüthen wegen des Verdachtes des Lasters der Zauberei vorgeladen. Folgende Beschuldigungen wurden erhoben:
Grete Adrian bestritt alle Vorwürfe. Am 14. Juni beschloss der kurfürstliche Richter die Folter. Sie wurde in das Gefängnis im Hachtor geführt. Man zeigte ihr die Folterinstrumente. Zwei Kapuzinermönche exorzierten und segneten sie. Unter schwerster Folter bekannte sie schließlich Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft, Hexensabbat, Schadenszauber. Am 16. Juni wurde die Urgicht (Geständnis) vor den Richtern verlesen. Sie bat die beiden Bürgermeister sich um ihre Kinder zu kümmern, denen sie jeweils 100 Reichstaler vermachte. Dann bat sie um schnelle Hinrichtung. Nach dem letzten Verhör am 5. Juli wurde der Pastor gerufen, um ihr die Sakramente zu spenden. Auf dem Marktplatz gestand sie in aller Öffentlichkeit ihre Schuld. Der Magistrat fällte das Urteil. Der Stab wurde über sie gebrochen. Die Menge geleitete sie zur Gerichtsstätte im Mildental, wo sie geköpft und dann verbrannt wurde. Der Gerichtsschreiber schloss mit den Worten: „Wolle ihrer sehlen Gott genadigh seyn.“ RehabilitationAm 31. März 2011 entschied die Stadtvertretung Rüthen über eine sozialethische Rehabilitation der im Bereich der heutigen Stadt Rüthen während des 16. und 17. Jahrhunderts im Rahmen der Hexenverfolgungen unschuldig verurteilten und hingerichteten Personen, darunter auch Grete Adrian. QuelleLiteratur
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